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   LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12   

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https://dejure.org/2014,12404
LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12 (https://dejure.org/2014,12404)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2014 - L 1 KR 20/12 (https://dejure.org/2014,12404)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2014 - L 1 KR 20/12 (https://dejure.org/2014,12404)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7a SGB 4, § 7 SGB 4, § 25 SGB 3, § 5 SGB 5, § 1 SGB 6
    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem zur Erbringung von Eingliederungshilfeleistungen von einem beauftragten freien Träger eingesetzten Einzelfallhelfer

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 16).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche der Beigeladenen zu 1) mit der Klägerin verabredet hatte (vgl. Urteil des BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

    Dafür reicht nicht aus, dass bei der Ausübung einer Dienstleistung bestimmte öffentlich-rechtliche Vorgaben zu beachten sind (Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 19).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12
    Manche Dienstleistungen, insbesondere solche, deren Gegenstand die persönlich geprägte Betreuung ist, können sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (BSG, a.a.O.; BSG Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rdnr. 17).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche der Beigeladenen zu 1) mit der Klägerin verabredet hatte (vgl. Urteil des BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris RdNr. 17).
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12
    In der Rechtsprechung des BSG ist im Übrigen etwa für die rechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten anerkannt, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. BSG Urt. v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris Rn 29 ).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris RdNr. 17).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element, hier das Vorliegen von Versicherungspflicht, zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten nach § 153 Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 96 Abs. 1 SGG mit ergänzt (Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2014 - L 1 KR 20/12
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171).
  • LSG Hessen, 26.10.2016 - L 6 SF 24/13

    EK

    Ebenfalls am 19. Januar 2012 hat das Landessozialgericht hinsichtlich des Antrags auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer das Verfahren abgetrennt und es unter dem Aktenzeichen L 1 KR 20/12 weitergeführt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 326/12

    Einzelfallhelfer - Sozialhilfe - Beschäftigung

    Nach dem Leistungserbringungsrecht des SGB XII dürfen Leistungen der Einzelfallhilfe sowohl durch abhängig Beschäftigte als auch durch selbständig Tätige erbracht werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 9. Juli 2014 - L 9 KR 134/12 - juris Rn 113, ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 und L 1 KR 137/13 und vom 28. März 2014 - L 1 KR 20/12 sowie für Leistungen nach dem SGB VIII bereits BSG, Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 18-20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.01.2015 - L 1 KR 474/12

    Einzelfallhelfer - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit

    Nach Auffassung des Senats gehört die Tätigkeit als Einzelfallhelfer zu den durch die Persönlichkeit des Dienstleisters bestimmten Tätigkeiten, die grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl. bereits Urteile des erkennenden Senats v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 und L 1 KR 137/13 und vom 28. März 2014 L 1 KR 20/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2014 - L 1 KR 85/12

    Familienhelfer - Weisungsabhängigkeit

    Auch für Fälle von Einzelfallhelfern, bei denen ein ähnliches Dreiecksverhältnis zwischen Behörde, freiem Träger und Helfer besteht, hat der Senat Weisungsfreiheit angenommen (zuletzt Urt. v. 28. März 2014 -L 1 KR 20/12; Urt. v. 20. Januar 2014 -L 1 KR 175/12).
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